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Südumfahrung

 

  Südumfahrung aktuell

21. April 2010: Kantonsrat bewilligt den Planungskredit von 9 Mio. Franken für den ersten Abschnitt der Südumfahrung mit 92:0 Stimmen einstimmig (mehr in Kürze)


24. Februar 2010: Medienmitteilung Planungskredit für den ersten Abschnitt der Südumfahrung

Den vollständigen Text finden Sie nachstehend. 

PDF-File Planungskredit für den ersten Abschnitt der Südumfahrung
Medienmitteilung vom 24.02.2010
 
 

5. Februar 2010: Start der öffentlichen Auflage kantonaler Nutzungsplan 1. Abschnitt und Verbindung Zuger- und Artherstrasse

Ab dem 5. Februar 2010 werden die Nutzungspläne für den 1. Abschnitt der Südumfahrung und die Verbindung der Zuger- und Artherstrasse während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen beim Baudepartement des Kantons Schwyz und beim Bauamt des Bezirks Küssnacht öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist haben Bürgerinnen und Bürger, welche durch den Nutzungsplan in ihren Interessen berührt werden sowie juristische Personen mit Sitz im Kanton Schwyz (mit Einschränkungen) die Möglichkeit zur Einsprache. Nach der Durchführung der allfälligen Einsprache- und Beschwerdeverfahren werden die Nutzungspläne durch das Baudepartement erlassen.

PDF-File Kantonaler Nutzungsplan Südumfahrung 1. Abschnitt:
Plan | Bericht | Verordnung
PDF-File Kantonaler Nutzungsplan Verbindung Zuger-/Artherstrasse:
Plan | Bericht | Verordnung

 

 
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