26. Oktober 2011: Infoabend zur Zentrumsgestaltung
Die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht werden im nächsten Jahr über die Südumfahrung abstimmen können.
Bestandteil der Südumfahrung sind auch die flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung und Umgestaltung des Dorfzentrums. Mit der Entlastung des Dorfs vom Durchgangsverkehr besteht die grosse Chance, Küssnacht als Wohn, Einkaufs- und Aufenthaltsort zusätzlich aufzuwerten. Gleichzeitig sind auch die gesamten Werkleitungen und der Strassenaufbau zu erneuern.
Am Mittwoch, 26. Oktober fand in der Aula Ebnet eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Zentrumsgestaltung statt. Dabei wurden die Ziele der Verkehrsberuhigungs-, Aufwertungs- und Erneuerungsmassnahmen vorgestellt und erste Ergebnisse zur Verkehrsführung und Umgestaltung präsentiert.
Die Küssnachter Bevölkerung ist nun aufgerufen, sich zu den vorgestellten flankierenden Massnahmen zu äussern. Die öffentliche Mitwirkung dauert vom Montag, 31. Oktober bis zum Sonntag, 20. November 2011.
Weitere Informationen
Bezirksrat Michael Fuchs, Telefon 041 874 80 10
20. Oktober 2011: Inkraftsetzung der kantonalen Nutzungspläne Abschnitt 1 und Verbindung Zuger-/Artherstrasse
15. September 2011: Der kantonale Nutzungsplan für den Abschnitt 1 der Südumfahrung Küssnacht kann in Kraft gesetzt werden. Beim Abschnitt 2 hat sich der Bezirksrat Küssnacht gegen zwei mögliche Varianten einer teilweisen Überdeckung im Gebiet Breitfeld ausgesprochen.
Keine Einsprachen mehr gegen kantonalen Nutzungsplan Abschnitt 1
Für beide Abschnitte bestehen bereits ein Vorprojekt und der kantonale Nutzungsplan. Alle 18 gegen den Nutzungsplan Abschnitt 1 eingereichten Einsprachen wurden zurückgezogen und konnten damit ohne Rechtsverfahren erledigt werden. Der Nutzungsplan für den Abschnitt 1 kann damit im Verlauf des Herbstes 2011 in Kraft gesetzt werden. Anschliessend ist der Weg frei für die Inangriffnahme des Bauprojekts. Gegen den im April 2011 aufgelegten Nutzungsplan Abschnitt 2 erfolgten neun Einsprachen. In direkten Gesprächen mit den Einsprechern versuchen die Bauherren nun, einvernehmliche Lösungen zu finden.
Linienführung im Abschnitt 2
Während die Linienführung im Abschnitt 1 unbestritten ist, fordern Anwohner und Landeigentümer im Abschnitt 2 für den Bereich Stadelmatt-Breitfeld eine teilweise Überdeckung der Südumfahrung. Diese Überdeckung hätte Mehrkosten von rund 45 Mio. Franken zur Folge, die vom Bezirk Küssnacht alleine zu tragen wären. Die hohen Zusatzkosten ergeben sich vor allem aus dem höheren baulichen Aufwand und Investitionen in notwendige Sicherheitsmassnahmen in einem verlängerten Tunnel Pfaffenhaut sowie dem zusätzlichen Tagbautunnel im Breitfeld. Eine von den Planern ebenfalls geprüfte Variante mit einem nur wenig verlängerten Tunnel Pfaffenhaut und einer geringeren Überdeckung im Breitfeld hätte immer noch Mehrkosten von rund 15 Mio. Franken zur Folge.
Bezirksrat spricht sich für die Basisvariante aus
Angesichts der hohen Kosten, die allein vom Bezirk übernommen werden müssten, hat sich der Bezirksrat Küssnacht für die vom Kanton erarbeitete Basisvariante und gegen die beiden geprüften Varianten mit weitergehenden Überdeckungen ausgesprochen. Den zusätzlichen Kosten steht nach Auffassung des Bezirksrats kein nennenswerter Nutzen gegenüber. Die Einbettung der Südumfahrung in die Landschaft erfolgt auch bei der Basisvariante umweltschonend, und die Lärmbelastung bewegt sich überall innerhalb der gesetzlichen Vorgaben. Zudem wird die Südumfahrung zukünftig die Grenze der Siedlungsentwicklung bilden. Dadurch werden die Auswirkungen der Strasse auf das Siedlungsgebiet minimiert.
Abstimmung im Frühjahr 2012
Der Terminplan für die Südumfahrung Küssnacht sieht vor, dass die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht am 16. April 2012 an der Bezirksgemeinde und am 17. Juni 2012 an der Urne über die Baukredite abstimmen können. Anschliessend wird bei Annahme der Baukredite das Bauprojekt öffentlich aufgelegt, und im Sommer 2013 sollen dem Kantonsrat die Baukredite für den Kantonsanteil vorgelegt werden. Damit könnte bei optimalem Verlauf Ende 2014 mit dem Bau der Südumfahrung begonnen werden.
Südumfahrung als Teil eines übergeordneten Verkehrssystems
Die Südumfahrung Küssnacht stellt zusammen mit dem Vierspurausbau der Zugerstrasse, der Verbindung von Zuger- und Artherstrasse, dem Ausbau des A4-Autobahnanschlusses Küssnacht, den flankierenden Massnahmen zur Verkehrsberuhigung im Dorfkern und der Schaffung von neuen Parkräumen ein Gesamtpaket zur Entlastung des Küssnachter Dorfzentrums vom Durchgangsverkehr und zur weiteren Steigerung der hohen Wohn- und Lebensqualität dar.
 |
Medienmitteilung: Bezirk will Südumfahrung ohne Zusatzkosten |
 |
Beitrag DRS Regionaljournal zur Südumfahrung |
 |
Beitrag Radio Sunshine zur Südumfahrung |
 |
Beitrag Radio Central zur Südumfahrung |
 |
Der Kanton sitzt mit im Boot
16.09.2011, «Neue Schwyzer Zeitung», Seite 1 |
 |
2012 wird das Schicksalsjahr
16.09.2011, «Neue Schwyzer Zeitung», Seite 23 |
|
Umfahrung einen Schritt weiter
16.09.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 1 |
 |
18 Einsprachen wurden zurückgezogen
16.09.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 17 |
 |
Alle Einwohner im Bezirk profitieren
21.09.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 17 |
 |
Unsere Existenz wäre total zerstört
29.09.2011, «Bote der Urschweiz», Seite 11 |
6. Mai 2011: Start der öffentlichen Auflage kantonaler Nutzungsplan Abschnitt 2.
Ab dem 6. Mai 2011 wird der Nutzungsplan für den Abschnitt 2 der Südumfahrung während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen beim Baudepartement des Kantons Schwyz und beim Bauamt des Bezirks Küssnacht öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist haben Bürgerinnen und Bürger, welche durch den Nutzungsplan in ihren Interessen berührt werden sowie juristische Personen mit Sitz im Kanton Schwyz (mit Einschränkungen) die Möglichkeit zur Einsprache. Nach der Durchführung der allfälligen Einsprache- und Beschwerdeverfahren werden die Nutzungspläne durch das Baudepartement erlassen.
21. April 2010: Kantonsrat bewilligt den Planungskredit von 9 Mio. Franken für den ersten Abschnitt der Südumfahrung mit 92:0 Stimmen einstimmig
20. April 2011: Informationsveranstaltung zum Abschnitt 2 der Südumfahrung.
26. November 2010: Projektstand Südumfahrung Küssnacht
5. Februar 2010: Start der öffentlichen Auflage kantonaler Nutzungsplan 1. Abschnitt und Verbindung Zuger- und Artherstrasse
Ab dem 5. Februar 2010 werden die Nutzungspläne für den 1. Abschnitt der Südumfahrung und die Verbindung der Zuger- und Artherstrasse während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen beim Baudepartement des Kantons Schwyz und beim Bauamt des Bezirks Küssnacht öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist haben Bürgerinnen und Bürger, welche durch den Nutzungsplan in ihren Interessen berührt werden sowie juristische Personen mit Sitz im Kanton Schwyz (mit Einschränkungen) die Möglichkeit zur Einsprache. Nach der Durchführung der allfälligen Einsprache- und Beschwerdeverfahren werden die Nutzungspläne durch das Baudepartement erlassen.
18. Januar 2010: Öffentliche Informationsveranstaltung Nutzungsplan 1. Abschnitt Südumfahrung, Verbindung Zuger- und Artherstrasse
11. Januar 2010: Sitzung der ECHO-Gruppe
Informationen zur ECHO-Gruppe
17. Dezember 2009: Orientierung der Grundeigentümer 1. Abschnitt Südumfahrung
1. Juni 2008: Annahme des Planungskredits von CHF 4 Mio. für die gesamte Südumfahrung mit einem Ja-Stimmenanteil von über 79%
|